BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg

BUND fordert nachhaltige und zukunftsfähige Verwertung von Klärschlamm

Mit der novellierten Klärschlamm- und Düngemittelverordnung haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Klärschlamm verändert. Angestrebt wird der Grundsatz der Nährstoffrückführung bei gleichzeitiger Reduzierung der Schadstoffbelastung für die Böden.

In RLP fallen laut Umweltministerium jährlich 90.000 t Klärschlamm-Trockenmasse an. Zur Zeit werden etwa zwei Drittel davon als Dünger verwendet. Ein kleiner Teil des letzten Drittel wird in Vererdungsanlagen entsorgt, der Rest in Braunkohlekraftwerken oder Zementwerken mit verbrannt.

Bei der Novellierung wurden im Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung einige Punkte aufgenommen, die der BUND bereits 2008 in seinem Positionspapier gefordert hat. (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/bund/position/klaerschlamm_position.pdf) die Grenzwerte wurden verschärft der Zeitraum der Aufbringung verkürzt die Anforderungen an die Landwirte erhöht (Bodenuntersuchungen, Dokumentationspflicht etc.)

Ab 2029 muss das im Klärschlamm vorhandene Phosphor zurückgewonnen werden. Da dies in Braunkohlekraftwerken und Zementwerken nicht möglich ist, darf ab 2029 dort kein Klärschlamm mehr mit verbrannt werden. Bei Klärschlamm der in Monoverbrennungsanlagen verbrannt wurde, muss ab 2019 die Asche gesammelt werden bis Verfahren zu einer preiswerten Phosphorrückgewinnung entwickelt sind. Klärschlamm der die Grenzwerte nicht einhält, muss ebenfalls verbrannt werden. Bei Einhaltung der Grenzwerte, gibt es jedoch auch weiterhin die Möglichkeit, den Klärschlamm direkt auf den Boden zu bringen. Es ist davon auszugehen, dass viele Schadstoffe heute noch nicht erkannt werden. Daher wird Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet auch in Zukunft notwendig und sehr wichtig sein.

Angeregt vom Gemeinde- und Städtebund wird in der Region auf die Planung und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage gesetzt. Es wird der Eindruck vermittelt, dass eine gesetzeskonforme Klärschlammentsorgung nur über die Verbrennung möglich sei. Dem ist nicht so (s.o.). Neben dem Ausbringen auf den Boden, könnten langfristig auch andere Verfahren zum Tragen kommen. Zur Zeit werden alternative Verfahren wie z.B. die Karbonisierung (ein chemisches Verfahren zur einfachen Herstellung von Braunkohle Substitut, Synthesegas, flüssigen Erdölvorstufen und Humus aus Biomasse unter Freisetzung von Energie), entwickelt und erprobt. Die Ergebnisse aus der Probephase dürften bald zur Verfügung stehen.

Die Ausrichtung allein auf eine unflexibele Monoverbrennung ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig. Der Denkprozess darf nicht erst bei der Entsorgung und der Verwertung beginnen. Das Thema ist vielschichtig (siehe BUND-Position) Die Politik muss langfristig dafür sorge tragen, dass die Produkte schadstoffarm werden und keine Schadstoffe mehr im Klärschlamm landen. Verbrennung bedeutet immer auch Deponierung in der Luft mit Schäden für Mensch und Umwelt und eine unwiederbringliche Verschwendung von Wertstoffen und Reccourcen.

Über eine langfristige Festlegung auf Verbrennung werden keine Probleme gelöst.