BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg

Anlässe für den Insektenschutz

20.5. Weltbienentag: Sammeln Sie über die Sozialen Medien Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative "Bienen, Bauern und Bäuerinnen retten!". Gerne können Sie auch den Post des Bundesverbandes teilen, der im Laufe des 20. Mai auf Twitter und Facebook veröffentlicht werden wird.
22.5. Tag der biologischen Vielfalt: Beteiligen Sie sich an der Aktion: #HäkelnFürDieArtenvielfalt

Tipps zu Schmetterlingen und Wildbienen

Schmetterlin auf Blüte  (Christa Lachmann)

Nun summen und flattern wieder Wildbienen und Schmetterlinge durch die Luft. Auf bund.net bieten wir Tipps zum Beobachten und Schützen an. Jede*r kann zu Hause, im Garten oder auf Spaziergängen aktiv werden. Verwenden Sie die Tipps auf Ihrer Internetseite und in Ihrem Newsletter, um Interessierte für den Insektenschutz zu begeistern.

Wildbienen-Tipps

Schmetterling-Tipps

Was tun bei Wespen und Co.?

 (Maria Eiden-Steinhoff)

In Deutschland gibt es 16 verschiedene staatenbildende Wespenarten. Nur zwei davon werden dem Menschen lästig, da sie sich für Pflaumenkuchen und süße Getränke interessieren. Im Ökosystem erfüllen die räuberischen Insekten jedoch eine wichtige Funktion und stehen wie alle wildlebenden Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

Wenn Sie ein Wespennest in Ihrem Garten oder in der Nähe Ihrer Wohnung haben, raten wir Ihnen zunächst dazu, das Nest an Ort und Stelle zu lassen und den entsprechenden Bereich zu meiden bzw. sich in der Nähe des Nests richtig zu verhalten. Wichtig sind immer ruhige, langsame Bewegungen, damit sich die Wespen nicht angegriffen fühlen. Im Freien sollten Sie keine Speisen ohne Abdeckung stehen lassen – die Tiere werden von den Düften angelockt. Hier hilft es auch eine Ablenkungsfutterstelle einzurichten: Weit genug entfernt einen Teller mit Apfel-Zuckersaft oder Fallobst aufstellen und regelmäßig auffüllen. 
Oft sind die Tiere harmlos und die Nester müssen nicht zwingend umgesiedelt werden. Wespen und Hornissen bewohnen ihre Nester nur einen Sommer lang, im Herbst sterben die Tiere ab und nur die Königinnen überwintern. Sie suchen sich im nächsten Jahr eine neue Niststätte. Das alte, verlassene Nest kann im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr daher problemlos entfernt werden.

Bei Umsiedlungen von Wespennestern sollten Sie unbedingt entsprechende Schutzkleiung tragen (Imkerkleidung)! Tipps für eine gelungene Umsiedlung gibt es auf folgender Seite: 
http://www.aktion-wespenschutz.de/Startseite/START.HTM

Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) streng geschützt. Für eine Nestumsiedlung und diese nur aus wichtigem Grund – und nur durch sach- und fachkundige Personen – muss zuvor eine Genehmigung – nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden. Das wäre in Trier die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord).

Weitere umfangreiche Informationen zu diesen spannenden Insekten finden Sie auf den Wespen-Seiten des BUND Darmstadt.