BUND Kreisgruppe Trier-Saarburg
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Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft



 

Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände, wie BUND, NABU und Pollichia in Rheinland-Pfalz
 

Rechtliche Grundlagen für die Beteiligung und Mitwirkung der Naturschutzverbände ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und untergesetzlichen Regelungen.

Die "klassische" Verbandsbeteiligung ergibt sich aus dem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz). Den Naturschutzverbänden stehen Beteiligungsrechte in bestimmten Zulassungsverfahren, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, zu, hier sind insbesondere die Ausweisungen von Schutzgebieten wie NSG, GLB und ND (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale)  bzw. Änderungen wie Befreiungen von Verboten der Verordnung zu nennen. Der größte Anteil der Verfahrensbeteiligungen ist in Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen/FNP bzw. Änderungen sowie Bebauungsplänen von Städten und Gemeinden (Bebauungsplänen mit Umweltberichten) zu sehen.

Weiterhin können die Naturschutzverbände im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zum Aus- oder Neubau von Verkehrswegen (Straße, Schiene, Wasserstraßen) und anderen Infrastrukturanlagen (zum Beispiel Energieleitungen, Flugplätze) mit einbezogen werden. Beim Gewässerausbau sind die Naturschutzverbände sowohl an Planfeststellungsverfahren als auch Plangenehmigungsverfahren zu beteiligen.

Eine Beteiligung findet auch bei Flurbereinigungen, bei Zulassungsverfahren für UVP-pflichtige Vorhaben, bei immissionsschutzrechtlichen  Verfahren (BImSchG) zur Zulassung von Gewerbe- und Industrieanlagen (u.a. Kraftwerke, Massentierhaltung) und Einzel-Verfahren mit UVP-Notwendigkeit.

Die Naturschutzverbände werden von den zuständigen Behörden (u.a. Untere Naturschutzbehörden) beteiligt bzw. können sich auch selbst bei der Veröffentlichung von Vorhaben einbringen und ihre Stellungnahmen einbringen.  

Die erarbeiteten Stellungnahmen (teilweise gemeinsame Stellung der o.g. drei Verbände oder des BUND als Einzelstellungnahme) werden hier standortbezogen aufgeteilt in diejenigen der Stadt Trier und derjenigen des Landkreises Trier-Saarburg aufgeführt.